Termine / Abrechnung
Terminvereinbarungen
Bitte melden Sie sich telefonisch oder per Mail zur Terminvereinbarung. Siehe "Kontakt /Anfahrt"
Kostenerstattung / Abrechnung
PKV/Beihilfe
Privat Krankenversicherte können bis zu fünf sogenannte Probatorische Sitzungen bei ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle ohne vorherige Antragstellung einreichen.
Ist die Fortführung der Therapie aus Ihrer Sicht gewünscht und aus meiner Sicht fachlich indiziert (mit entsprechender Diagnosestellung, z. B. "Depression"), so stellen Sie mit meiner Unterstützung einen Antrag auf weitere Kostenerstattung.
Die Rechnungsstellung erfolgt aber grundsätzlich an Sie.
Selbstzahler
Es gibt unterschiedliche Gründe oder Anlässe, warum eine Therapie oder Beratung auf Selbstzahlerbasis stattfindet.
Private Krankenversicherungen schließen in ihren günstigeren Tarifen u. U. die Erstattung psychotherpeutischer Leistungen aus oder schränken sie stark ein.
Wenn Sie die Stellung einer psychiatrischen Diagnose nicht wünschen (hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben) kann die Selbstzahler-Basis eine Alternative sein.
Genaueres kläre ich gern im Erstkontakt mit Ihnen.
GKV
Die Kosten einer Behandlung in meiner Praxis werden nicht automatisch von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet.
Sollten Sie sich aber bereits länger und nachweislich erfolglos bei psychotherapeutischen Kassen-Praxen um einen Therapieplatz bemüht haben, so wird die Behandlung nach Einzelfallprüfung auch von der GKV übernommen (sog. Kostenerstattungsverfahren). Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer zuständigen Krankenkasse bzw. Ersatzkasse.
Näheres hierzu unter folgendem Link: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/